1: Bestellung
Bestellungen gelten erst nach Postzustellung für uns verbindlich eingegangen und nicht der Tagesstempel des Auslieferungspostamtes. Telefonische Bestellungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Auftraggeber angenommen, es sei denn der Auftraggeber wünscht eine sofortige Lieferung.
Im letzteren Falle haften wir keineswegs für Fehl-, Minder- oder Mehrlieferung. Das Risiko aus dieser Bestellung trägt in vollem Umfang der Käufer.
Verlangt der Käufer nicht ausdrücklich eine Auftragsbestätigung, so gilt die übersandte oder beiliegende Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung.
Der Käufer ist an den Kaufvertrag vier Wochen - gerechnet vom Tag der Bestellung - gebunden. Erst mit schriftlicher Bestätigung, Rechnungserteilung oder Lieferung der Ware gilt der Kaufvertrag als angenommen.
Werden Zubehörteile jeglicher Art falsch oder nicht verwendungsfähig aufgrund unklarer Angaben des Bestellers geliefert oder angeliefert, so trägt der Besteller das gesamte Risiko.
Schadenersatzansprüche jeglicher Art werden hiermit ausgeschlossen.
2: Lieferung
Sämtliche Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Preisänderungen behalten wir uns vor.
Alle Lieferungen erfolgen ab Lager Linz auf Gefahr des Käufers. Als Nachweis des ordnungsgemäßen Versandes der Ware ist die Vorlage der Empfangsquittung des jeweiligen Transportführers ausreichend.
Der Versand sowohl im Inland als auch im Ausland erfolgt ausschließlich gegen Vorauskasse. Wir behalten uns eine Teillieferung vor, vorausgesetzt ist, daß die Teillieferung im einzelnen von dem Käufer verwendet werden kann.
Eine Haftung für die Ermittlung des billigsten Versandweges wird von uns nicht übernommen. Wir bemühen uns jedoch, den jeweils günstigsten Tarif für jeden Auftrag zu ermitteln.
3: Lieferfristen
Bestellte Ware, die am Lager vorrätig ist, wird von uns innerhalb kürzester Frist versandfertig gemacht. Für Bestellungen, die nicht zur ständigen Lagerware gehören und wir Abrufe direkt ab Hersteller für den Käufer tätigen, können wir nur nach Liefermöglichkeit des einzelnen Herstellers versenden. Zum Rücktritt vom Vertrag wegen nicht eingehaltener Lieferfrist ist der Käufer erst dann berechtigt, wenn er dem Verkäufer schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt hat.
Ansprüche auf Schadenersatz wegen verspäteter Lieferungen sind ausgeschlossen.
4: Transportrisiko
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Empfängers. Beschädigte Ware ist dem Transportunternehmen erst abzunehmen, wenn von diesem Unternehmen der Schaden protokolliert und anerkannt worden ist. Bei Nichtbeachtung hat der Käufer den hieraus entstehenden Schaden selbst zu tragen.
Transportbeschädigte Ware ist keinesfalls an uns zurückzusenden, sondern dem Transportunternehmen zur Verfügung zu stellen. Für den durch das Transportunternehmen anerkannten Schaden (Kopie des Schadensprotokolls bitte sofort einsenden) leiten wir umgehenden Ersatz. Der Gegenwert unserer Rechnung ist direkt an uns zu begleichen und seitens des Käfers dem Transportträger zu belasten.
5: Gewährleistung
Die Gewährleistung des Verkäufers für Straßenversionen erlischt nach 6 Monaten und auch unter folgenden Umständen:
Bei Waren, die von fremder Seite verändert, bearbeitet oder Mängel ohne Zustimmung beseitigt wurden.
Bei Fahrzeugen oder Teilen, die im Wettbewerb eingesetzt werden.
Bei Mängeln die auf unsachgemäße Montage, falsche Bedienung, Gewaltanwendung oder natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind.
Die Gewährleistungspflicht beschränkt sich auf den reinen Teilersatz ohne Montagekosten. Gewährleistungsansprüche werden nur nach unverzüglicher, schriftlicher Meldung anerkannt und zwar bei offensichtlichen Mängeln innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware.
Bei berechtigten Mängeln wird nach unserer Wahl Ersatz geleistet. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung oder Nachbesserung bleibt dem Käufer das Recht der Rückgängigmachung des Vertrages.
Hierzu muss uns die Ware frei Haus nach Linz geliefert zur Verfügung gestellt werden. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatz sind ausgeschlossen, ausgenommen Vorsatz.
Generell ausgeschlossen sind alle Folgeschäden (Nutzungsausfall) oder Schäden durch nicht sachgemäße bzw. fachgerechte und angemessene Behandlung, Montage, Verwendung oder Inbetriebnahme der von uns gelieferten Teile.
Für die bei der Verwendung am Straßenverkehr erforderliche TÜV-Abnahme von Zubehör jeglicher Art übernehmen wir keine Gewähr.
Leistungsgesteigerte Motoren, Getriebe, Aggregate bzw. Teile für solche Motoren sind kurzlebige Hochleistungsprodukte, für die eine Gewährleistung nicht übernommen wird (Motorsportbereich).
6: Rückgabe von Waren
Warenrückgaben sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware unter Angabe von Gründen möglich. Hierfür berechnen wir eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 20% des Netto-Warenwertes. Voraussetzung für die Warenrückgabe ist, dass die Ware unbenutzt, unbeschädigt und in einwandfreiem Neuzustand in der Originalverpackung sowie der Originalversandverpackung frei Haus an den Verkäufer zurückgesand wird.
Rücknahme von Einzel- und Sonderanfertigungen sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber von Einzel- oder Sonderanfertigungen verpflichtet sich, die bestellten Waren in vollem Umfang abzunehmen und zu bezahlen, falls wir bereits mit der Herstellung begonnen haben.
Beschädigte oder nicht einwandfreie Waren sind von der Rückgabe ausgeschlossen und werden nicht gutgeschrieben.
7: Sorgfaltspflicht
Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, alle Änderungen und Umrüstungen an seinem Fahrzeug, wenn es am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, nach den gesetzlichen Bestimmungen in seine Kfz.-Papiere (Fahrzeugbrief und -schein) eintragen zu lassen. Der Käufer muss das Fahrzeug beim Technischen Überwachungsverein (TÜV) vorführen. Die Verantwortung für die TÜV-Eintragung von umgebauten Fahrzeugen oder deren Teilen liegt beim Käufer.
Eine Vorführung zur TÜV-Abnahme erfolgt unter allen Umständen auf Risiko des Käufers. Bei Verweigerung der Abnahme durch den TÜV aus von uns nicht zu vertretenden Gründen hat der Kunde dennoch den entstandenen Aufwand in der vereinbarten bzw. einer angemessenen Höhe zu vergüten und uns die entstandenen Kosten zu erstatten.
Irgendwelche Ansprüche an den Verkäufer wegen Nichtgenehmigung von Seite des TÜV sind ausgeschlossen.
8: Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt Eigentum des Verkäufers bis zur vollständigen Bezahlung.
Zahlungen sind direkt an uns zu leisten. Der Käufer darf jedoch ungeachtet der Eigentumsvorbehalte die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter veräußern, aber ohne unsere Zustimmung einem Dritten weder zu verpfänden noch zur Sicherung übereignen.
Wird die Ware vor Bezahlung bzw. Erlös des Schecks weiterveräußert, so gilt der dafür erzielte Erlös ohne weiteres als an uns abgetreten. Der Erlös ist gesondert für uns aufzubewahren bzw. lediglich zu Abdeckung unserer Forderungen zu verwenden.
9: Preise und Zahlungsbedingungen
Wir liefern stets zu den am Tage der Lieferung gültigen Preise. Dies gilt insbesondere für Aufträge und Bestellungen über längere Zeiträume, auch wenn der ursprünglichen Bestellung oder Auftragsbestätigung ein anderer Preis zugrunde gelegt war.
Die Preise verstehen sich ausschließlich Versicherung, Verpackung und Versandkosten.
Alle genannten Preise beinhalten die z. Zt. gesetzlich gültige Mehrwertsteuer. Preisänderungen vorbehalten. Die Zahlungsbedingungen sind bar.
Rechnungen über Fahrzeugumbauten sind bei Fahrzeugauslieferung ohne jeglichen Abzug rein netto fällig.
Bei Bestellungen ab 100,- EUR bitten wir bei Nachnahmeversand um eine Anzahlungsleistung in Höhe von 50% des Brutto-Rechnungsbetrages per Überweisung auf unser Konto. Bestellungen aus dem Ausland sowie alle Bestellungen mit einem Warenwert ab 400,- EUR sind ausnahmslos per Vorkasse zu bezahlen.
10: Haftung
Schadenersatzansprüche an den Verkäufer durch umgerüstete Fahrzeuge jeder Art sind ausgeschlossen.
Erfüllungsort ist Linz. Gerichtsstand für etwaige sich aus Lieferung und/oder Zahlung ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist das für Linz zuständige Gericht. Es gilt in jedem Fall österreichisches Recht.